Impfen gegen Corona
Nach der neuen Impfverordnung muss die Impfreihenfolge nicht strikt eingehalten werden.
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Impfverordnung

Neue Impfreihenfolge: Wer wann drankommt

Seit dieser Woche gilt eine neue Impfverordnung. Sie sieht mehr Flexibilität bei den Impfungen vor. Bestimmte Betroffene kommen nun schneller dran- auch die Lehrer und Erzieher. Die Impfreihenfolge muss auch nicht immer eingehalten werden. Ein Überblick über die Neuerungen. Bei uns finden Sie die neue Impfverordnung auch als PDF.
Aktualisiert am 23. Februar 2021

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte eine neue Impfverordnung angekündigt, seit 8. Februar, ist sie in Kraft. Sie sieht eine veränderte Reihenfolge bei dem Impfungen vor. Manche Personengruppen sind danach früher dran als bislang geplant. In die Gruppe 2 mit hohe Priorität wurden deutlich mehr Menschen aufgenommen, die einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf ausgesetzt sind.

Neue Impfreihenfolge: Erzieher und Lehrer müssen weiter warten

Spahn erteilte zunächst der Forderung, Erzieher und Lehrer früher zu impfen, eine Absage. "Ich verstehe die Diskussion total", sagte er auf Anfang Februar auf einer Pressekonferenz. "Doch es gibt auch viele andere, bei denen Kontakt zum beruflichen Alltag dazugehört." Er räumte ein, dass es in einer Kita schwer möglich sei, die sogenannten AHA- Regeln einzuhalten - Abstand halten, Hygiene beachten und im Alltag Maske tragen.

"Wir impfen zuerst da, wo das Risiko, schwer zu erkranken, am höchsten ist: bei den Älteren", so Spahn. Es sei richtig, die Älteren und diejenigen, die sie begleiten, zuerst zu schützen. Auch mache es wenig Sinn, nur Lehrer und Erzieher zu impfen. "Dann müsste ich auch Eltern impfen", sagte der Gesundheitsminister. Inzwischen haben 630.000 und damit fast 80 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen die Erstimpfung bekommen, fast die Hälfte von ihnen auch die Zweite, wie die Bundesregierung mitteilte.

Lehrer und Erzieher doch früher impfen

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs haben am 10. Februar, aber beschlossen, Spahn solle  prüfen, ob Beschäftigte in der Kinderbetreuung sowie Grundschullehrer doch frühzeitiger, also in Gruppe 2 mit hoher Prioriät, geimpft werden können. Die Kanzlerin begründete dies damit, dass diese Personengruppen die notwendigen Abstände nicht immer einhalten können. Nun soll es so kommen: Auf der Gesundheitsministerkonferenz haben sich Bund und Länder jetzt geeinigt, dass sich Lehrkräfte an Grund- und Förderschulen sowie Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten früher impfen lassen können als bisher geplant. Der Beschluss sei ohne Gegenstimme gefasst worden, hieß es. Die Menschen, die in diesen Berufsgruppen arbeiten, rücken nun in die zweite Gruppe mit hoher Prioriät auf.

Die wichtigsten Neuerungen in der aktuellen Impfverordnung:

  • Künftig kann von der Impf-Reihenfolge in Einzelfällen abgewichen werden, wenn Impfstoff übrig bleibt, der sonst wegen fehlender Haltbarkeit weggeworfen werden müsste.
  • Die Bundesländer dürfen einzelne Jahrgänge zeitversetzt einladen.
  • Personen mit bestimmten schweren Krankheiten werden schneller berücksichtigt - in der Gruppe zwei mit hoher Priorität.
  • Wer unter 65 ist, soll vorrangig den AstraZeneca-Impfstoff erhalten, die Älteren BioNTech/Pfizer und Moderna.

So sieht die Einteilung in den einzelnen Gruppen jetzt aus:

Gruppe 1  Mit höchster Priorität

Zu dieser Gruppe, die zuerst geimpft wird, zählen Bewohner von Altenheimen, über 80-Jährige, Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Personal, das erhöhtem Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist - etwa auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und im Rettungsdienst. Impf-Zeitplan: Bis Ende März 2021

Gruppe 2 Mit hoher Priorität

Zur Gruppe 2 gehören nach wie vor 70-80-Jährige, Menschen mit Trisomie 21, Demenz, Transplantationspatienten, enge Kontaktpersonen bei der Betreuung, Menschen in Asyl- oder Obdachlosenunterkünften.

Neu! Jetzt werden deutlich mehr Menschen mit Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in diese Gruppe aufgenommen, etwa bei schwerer Diabetes, chronischen Lungen-, Leber- und Nierenerkrankungen und Patienten mit Krebserkrankungen ohne gestopptes Tumorwachstum. Früher geimpft werden auch besonders fettleibige Menschen und Personen mit Erkrankungen wie biopolarer Störung, schwerer Depression, Schizophrenie. Künftig können auch bis zu 2 Kontaktpersonen benannt werden, die geimpft werden.  Zeitplan: Ab April 2021

Gruppe 3 Mit erhöhter Priorität

Zur Gruppe 3 zählen 60-bis 70-Jährige, medizinisch vorbelastete Menschen, Polizei und Feuerwehr, Einzelhandel und ursprünglich auch Personal in Kitas und Schulen. Zeitplan Sommer 2021

Gruppe 4  Normales Risiko

Zur Gruppe 4 gehören alle Menschen unter 60 Jahren ohne Vorerkrankungen und sonstigem erhöhtem Risiko. Zeitplan: Spätestens ab Juni 2021 können alle einen Impftermin vereinbaren.

Inzwischen haben laut Bundesregierung fast 80 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeeinrichtungen die Erstimpfung bekommen. Bei aktuell 54.350 Impfungen pro Tag wird im Schnitt alle 1,6 Sekunden eine Impfung durchgeführt. Die aktuellen Zahlen veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit auf seinem  Impf-Dashboard.

Hier finden Sie die Neufassung der Impfverordnung: